
Von einer Anfechtung im Sinne des Anfechtungsgesetzes spricht man, wenn ein Gläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens eine Rechtshandlung des Schuldners anficht, weil diese ihn benachteiligt (§ 1 AnfG). Eine Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz kann insbesondere als Verteidigungsmöglichkeit bei einer Drittwiderspruchsklage relevant sein. Sie...
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